(1) Ist eine in §
19 bezeichnete Ordnungswidrigkeit begangen worden, so können Gegenstände, die durch die Ordnungswidrigkeit hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind oder auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, eingezogen werden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes ... aufgehoben. 6. In § 21 Satz 2 wird die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20 , 22 und 23" durch die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ersetzt. ... 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe §§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ersetzt. ...