Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2016 an
- 1.
- für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 344 Euro und 1.374 Euro monatlich,
- 2.
- für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 319 Euro und 1.278 Euro.