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Artikel 3 - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (51. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2017 BKatV Anlage

Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 100 wird folgende Nummer 100.1 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„100.1Vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder
Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht
angelegt
§ 21a Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 20a
30 €".


2.
Nach Nummer 203.3 werden folgende Nummern 203a bis 203f eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStVZORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
 Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme   
203aAls Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens,
in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet
oder zugelassen, obwohl er nicht mit dem vorgeschrie-
benen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war
§ 35a Absatz 4a Satz 1
§ 31 Absatz 2
§ 69a Absatz 5 Nummer 3
35 €
203bPersonenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert
wurde, in Betrieb genommen, obwohl er nicht mit dem
vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war
§ 35a Absatz 4a Satz 1
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
35 €
203cAls Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens,
in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet
oder zugelassen, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit
dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem oder
Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgerüstet war
§ 35a Absatz 4a Satz 2, 3
§ 31 Absatz 2,
§ 69a Absatz 5 Nummer 3
30 €
203dEinen Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer
befördert wurde, in Betrieb genommen, obwohl der Roll-
stuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-
Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem
ausgerüstet war
§ 35a Absatz 4a Satz 2, 3
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
30 €
203eAls Fahrer nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück-
haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der
vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen
Weise während der Fahrt betrieben wurde
§ 35a Absatz 4a Satz 4
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
30 €
203fAls Halter nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück-
haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der
vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen
Weise während der Fahrt betrieben wurde
§ 35a Absatz 4a Satz 4
§ 31 Absatz 2
§ 69a Absatz 5 Nummer 3
30 €".




 

Zitierungen von Artikel 3 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 51. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 51. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 51. StVRÄndV Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2017 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 5 3. FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1463 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Nummer 174 in der ...