Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.06.2016 BGBl. I S. 1488 (Nr. 29); Geltung ab 30.06.2016
|
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 4 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836, 3838) wird angeordnet:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2016 BMASErnAnO § 2

Dem § 2 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401), die durch Artikel 3 der Anordnung vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

 
„(5) Dem Vorstand der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation wird für seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 mit Ausnahme des Rechts zur Neubegründung von Beamtenverhältnissen übertragen. Der Vorstand kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer weiter übertragen."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

In Vertretung Thorben Albrecht



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed