Bekanntmachung - Goldmünze „Nachtigall" der Serie „Heimische Vögel" (GMünze20EuroNachtigall k.a.Abk.)

B. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1583 (Nr. 33)
Geltung ab 23.06.2016; FNA: 692-5-9 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema „Heimische Vögel" prägen zu lassen. Die Serie beginnt mit der Münze „Nachtigall", die ab dem 23. Juni 2016 in den Verkehr gebracht wird.

Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Nachtigall" beträgt maximal 200.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Die Wertseite wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Schwielowsee/Geltow entworfen.

Auf der Bildseite wird eine Nachtigall dargestellt.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2016" und - je nach Münzstätte - das Münzzeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed