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Artikel 16 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen



(188-45)

Die Artikel 2 bis 5 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen vom 19. April 1993 (BGBl. 1993 II S. 770), das zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden aufgehoben.

 
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