Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- 1)
- Artikel 1 Nummer 26 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214).