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Artikel 22 - Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StVfModG k.a.Abk.)

Artikel 22 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Abgabenordnung und der Kleinbetragsverordnung in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

 
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