§
32 Absatz 5 der
Beschäftigungsverordnung vom
6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird nach dem Wort „aufnehmen" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- 3.
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- eine Beschäftigung in dem Bezirk einer der in der Anlage zu § 32 aufgeführten Agenturen für Arbeit ausüben."