Artikel 1 - Verordnung zum Integrationsgesetz (InteV k.a.Abk.)

V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Geltung ab 06.08.2016, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 6. August 2016 BeschV § 32

§ 32 Absatz 5 der Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird nach dem Wort „aufnehmen" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3.
eine Beschäftigung in dem Bezirk einer der in der Anlage zu § 32 aufgeführten Agenturen für Arbeit ausüben."



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