§ 4 - Gesetz über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (StrVerjFrG k.a.Abk.)

G. v. 13.04.1965 BGBl. I S. 315; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 25.06.1969 BGBl. I S. 645
Geltung ab 22.04.1965; FNA: 450-10 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze

§ 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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