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Synopse aller Änderungen der Zwölfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung am 14.02.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. Februar 2017 durch Artikel 1 der 12. PflBeschauVÄndVFGV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 12. PflBeschauVÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.02.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 14.02.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.02.2017 BAnz AT 13.02.2017 V1
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die Pflanzenbeschauverordnung gilt mit Ablauf des 16. Februar 2017 an wieder in ihrer am 16. August 2016 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)