Änderungen an Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)§ 20 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984)
 01.01.2023§ 18Artikel 9 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237)
 01.07.2022(Aufhebung)§ 20 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984)
 27.07.2021§ 18Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026)
 01.01.2017§ 18Artikel 9 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106)
 01.10.2016 (14.10.2016)§ 20Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2241)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Verordnung zu abschaltbaren Lasten
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 2998; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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