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Synopse aller Änderungen der MilchVerBeihV am 29.12.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. Dezember 2016 durch Artikel 2 der MilchSonBeihVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MilchVerBeihV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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MilchVerBeihV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 29.12.2016 geltenden Fassung | MilchVerBeihV n.F. (neue Fassung) in der am 29.12.2016 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227 |
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(Textabschnitt unverändert) § 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. | |
(Text alte Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 13. März 2017 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird. | (Text neue Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12178/v202754-2016-12-29.htm