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§ 114 - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 114 Beitragshöhe



1Für Landwirte, deren Unternehmen ihren Sitz im Beitrittsgebiet haben, wird der Beitrag bis zum 30. Juni 2024 ermittelt, indem der Beitrag durch den Umrechnungswert nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geteilt wird. 2Der Beitrag wird auf volle Euro aufgerundet. 3Er wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.





 

Frühere Fassungen von § 114 ALG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 13 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
aktuell vorher 01.07.2018Artikel 7 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2575
aktuell vorher 01.05.2007Artikel 17 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
vom 20.04.2007 BGBl. I S. 554
aktuellvor 01.05.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 114 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 114 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 116 ALG Wiederauffüllung geminderter angleichungsdynamischer Anrechte (vom 01.09.2009)
... jeden vollen Wert ist das zwölffache des Betrages zu zahlen, der nach § 68 und § 114 als Beitrag für das Jahr, in dem die Beiträge gezahlt werden, maßgebend ist. ...
§ 120 ALG Berechnung des Zuschusses zum Beitrag für das Beitrittsgebiet (vom 01.01.2023)
... das Beitrittsgebiet errechnet sich nach Maßgabe von § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 114 . Der Zuschuss zum Beitrag wird auf volle Euro ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2022
B. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5202
Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2023
B. v. 17.11.2022 BGBl. I S. 2135
Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2024
B. v. 23.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 342
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2008
B. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2800
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2009
B. v. 02.12.2008 BGBl. I S. 2342
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2010
B. v. 07.12.2009 BGBl. I S. 3849
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2011
B. v. 03.12.2010 BGBl. I S. 1765
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2012
B. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2799
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2013
B. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2463
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2014
B. v. 19.12.2013 BGBl. I S. 4315
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2015
B. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2400
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2016
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2140
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017
B. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2717
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2018
B. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 4014
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2019
B. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2031
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2020
B. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2869
Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2021
B. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2765
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 7 RÜAbschlG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... folgt gefasst: „§ 105 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 114 wird wie folgt gefasst: „§ 114 (weggefallen)". f) Die ... e) Die Angabe zu § 114 wird wie folgt gefasst: „ § 114 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 116 wird wie folgt gefasst:  ... 10. § 105 wird aufgehoben. 11. In § 114 Satz 1 werden die Wörter „zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet ... die Wörter „zum 30. Juni 2024" ersetzt. 12. § 114 wird aufgehoben. 13. § 116 wird aufgehoben. 14. § 120 wird ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... durch die Wörter „Wartezeit von 15 Jahren" ersetzt. 36. § 114 wird wie folgt gefasst: „§ 114 Beitragshöhe Für ... Jahren" ersetzt. 36. § 114 wird wie folgt gefasst: „§ 114 Beitragshöhe Für Landwirte, deren Unternehmen ihren Sitz im Beitrittsgebiet ... Beitrittsgebiet errechnet sich nach Maßgabe von § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 114. Der Zuschuss zum Beitrag wird auf volle Euro gerundet. Die Zuschussbeträge werden vom ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 13 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... die Wörter „und vorzeitige Altersrenten" eingefügt. 9. In § 114 Satz 1 wird das Wort „vorläufigen" ...