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Zitierungen von § 23 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87c ALG Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte (vom 01.07.2014)
... die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente ...
§ 93a ALG Abschlag vom Rentenwert (vom 01.01.2018)
... wegen Erwerbsminderung vor dem 1. Januar 2004 wird der Abschlag vom allgemeinen Rentenwert nach § 23 Abs. 8 in Abhängigkeit vom Beginn der Rente in Höhe des Prozentsatzes nach Anlage 3 ... § 87b in Anspruch nehmen können, ist bei der Berechnung dieser Rente der Abschlag nach § 23 Abs. 8 unter Anwendung der in § 87b genannten Regelaltersgrenze zu ermitteln. (3) ... vor 2024 verstorben, tritt bei der Berechnung der Abschläge bei diesen Renten nach § 23 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 und bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 an ... 23 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 und bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 an die Stelle des 65. Lebensjahres die folgende Altersgrenze:  ... die Stelle des 62. Lebensjahres tritt bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 in den in Satz 1 genannten Fällen jeweils die um 36 Kalendermonate geminderte Altersgrenze ... Satz 1. In den in Satz 1 genannten Fällen berechnen sich die Abschläge nach § 23 Abs. 8 Satz 4 , wenn für insgesamt 35 Jahre Zeiten nach § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ... sich die Abschläge nach § 23 Abs. 8 Satz 4, wenn für insgesamt 35 Jahre Zeiten nach § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 bis 3 zurückgelegt ...
§ 97 ALG Zuschlag bei Zugangsrenten (vom 01.09.2009)
... Jahre anrechenbare Beitragszeiten als Landwirt zurückgelegt worden, wird zu einer nach § 23 berechneten gleichartigen Rente ein Zuschlag gezahlt. Der Zuschlag gilt als Rente. ... 2 und nachfolgender Rentenanpassungen berechnet und der Unterschiedsbetrag zu einer nach § 23 berechneten gleichartigen Rente mit dem Abschmelzungsfaktor nach Absatz 3 vervielfältigt ... der Zahlbetrag des Zuschlags durch den allgemeinen Rentenwert oder, soweit bei der nach § 23 berechneten Rente der allgemeine Rentenwert nach § 23 Abs. 8 zu mindern ist, durch den ... oder, soweit bei der nach § 23 berechneten Rente der allgemeine Rentenwert nach § 23 Abs. 8 zu mindern ist, durch den geminderten allgemeinen Rentenwert geteilt wird. § ... Abs. 8 zu mindern ist, durch den geminderten allgemeinen Rentenwert geteilt wird. § 23 Abs. 5 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden. (12) Ist eine Rente, für die ein ... den Versorgungsausgleich gilt für die Summe der Steigerungszahlen nach § 23 und nach Absatz 11 die zeitratierliche Bewertung nach § 40 des Versorgungsausgleichsgesetzes, ... 40 des Versorgungsausgleichsgesetzes, soweit die Rente nicht ausschließlich nach § 23 zu berechnen ist. Abweichend von § 40 Abs. 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes wird ...
§ 99 ALG Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten (vom 01.09.2009)
... § 98 Abs. 3a mit Ausnahme von Satz 1 Nr. 3 entsprechend anzuwenden. Ist bei der nach § 23 berechneten Rente nach § 23 Abs. 8 ein Abschlag vom allgemeinen Rentenwert vorzunehmen, ist ... von Satz 1 Nr. 3 entsprechend anzuwenden. Ist bei der nach § 23 berechneten Rente nach § 23 Abs. 8 ein Abschlag vom allgemeinen Rentenwert vorzunehmen, ist dieser auch für die ...
§ 102b ALG Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten (vom 22.04.2015)
... der Anwendung des § 23 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2 gilt § 244 Absatz 3 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 103 ALG Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
... Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch als Beitragszeiten nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, wenn 1. ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ...
§ 104b ALG Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
... und Witwerrenten mit einem Rentenartfaktor von mindestens 0,6 wird ein Zuschlag nach § 23 Abs. 5 Satz 3 nicht ermittelt; dies gilt auch für eine Rente an frühere ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Rentenanpassungsverordnung 2003 (RAV 2003)
V. v. 04.06.2003 BGBl. I S. 784
Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 (RWBestV 2005)
V. v. 06.06.2005 BGBl. I S. 1578
Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 (RWBestV 2007)
V. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1113
Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 (RWBestV 2009)
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1335
Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 (RWBestV 2010)
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 816
Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 (RWBestV 2011)
V. v. 06.06.2011 BGBl. I S. 1039
Rentenwertbestimmungsverordnung 2012 (RWBestV 2012)
V. v. 21.06.2012 BGBl. I S. 1389
Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 (RWBestV 2013)
V. v. 12.06.2013 BGBl. I S. 1574
Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 (RWBestV 2014)
V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 746
Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 (RWBestV 2015)
V. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 965
Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 (RWBestV 2016)
V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1360
Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 (RWBestV 2017)
V. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1522
Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 (RWBestV 2018)
V. v. 12.06.2018 BGBl. I S. 838
Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 (RWBestV 2019)
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 791
Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 (RWBestV 2020)
V. v. 08.06.2020 BGBl. I S. 1220
Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 (RWBestV 2021)
V. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1254
Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 (RWBestV 2023)
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 164
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
G. v. 21.02.1989 BGBl. I S. 233; zuletzt geändert durch Artikel 13b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 6 FELEG Höhe der Leistung (vom 01.01.2008)
... dem 30. Juni 1995, wird bei der Ermittlung des Grundbetrages der wie eine Altersrente nach § 23 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte berechnete Betrag für verheiratete ...
§ 8 FELEG Zusammentreffen mit Einkommen (vom 01.01.2008)
... um den das monatliche Einkommen (Absatz 2) das 58fache des allgemeinen Rentenwertes nach § 23 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte überschreitet. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 12 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 (weggefallen)". 2. Dem § 23 Absatz 10 wird folgender Satz angefügt: „§ 27a Absatz 1a gilt ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 7 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten Bei der Anwendung des § 23 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2 gilt § 244 Absatz 3 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 3 SGBXIIuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Unternehmen hat." d) Absatz 9 Satz 2 und 4 wird aufgehoben. 4. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 Satz 5 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 9 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Für den Versorgungsausgleich gilt für die Summe der Steigerungszahlen nach § 23 und nach Absatz 11 die zeitratierliche Bewertung nach § 40 des Versorgungsausgleichsgesetzes, ... 40 des Versorgungsausgleichsgesetzes, soweit die Rente nicht ausschließlich nach § 23 zu berechnen ist. Abweichend von § 40 Abs. 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes wird der ...

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4a QuaChaG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Zweiten Kapitels wird aufgehoben. 10. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 5 werden die Wörter ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... durch die Wörter „die Regelaltersgrenze erreicht" ersetzt. 11. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... 87b in Anspruch nehmen können, ist bei der Berechnung dieser Rente der Abschlag nach § 23 Abs. 8 unter Anwendung der in § 87b genannten Regelaltersgrenze zu ermitteln.  ... vor 2024 verstorben, tritt bei der Berechnung der Abschläge bei diesen Renten nach § 23 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 und bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § ... Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und 2 und bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 an die Stelle des 65. Lebensjahres die folgende Altersgrenze:  ... des 62. Lebensjahres tritt bei der Berechnung der Verminderung der Abschläge nach § 23 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 in den in Satz 1 genannten Fällen jeweils die um 36 Kalendermonate ... nach Satz 1. In den in Satz 1 genannten Fällen berechnen sich die Abschläge nach § 23 Abs. 8 Satz 4, wenn für insgesamt 35 Jahre Zeiten nach § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ... Abschläge nach § 23 Abs. 8 Satz 4, wenn für insgesamt 35 Jahre Zeiten nach § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 1 bis 3 zurückgelegt sind." 33. Dem § 96 wird ...

RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Artikel 2 RV-LVG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... wird die Angabe „60" durch die Angabe „62" ersetzt. 2a. In § 23 Absatz 8 Satz 2 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. ... Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 13 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch an Bezieher einer Rente erbracht werden." 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...