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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (SachVRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Oktober 2016 VwGO § 46, § 90, § 124

Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 46 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.

2.
§ 90 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig."

3.
In § 124 Absatz 2 Nummer 4 wird das Wort „gemeinsamen" durch das Wort „Gemeinsamen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SachVRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachVRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 3 EEAusG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist, wird folgende Nummer ...