Die
Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 46 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.
- 2.
- § 90 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig."
- 3.
- In § 124 Absatz 2 Nummer 4 wird das Wort „gemeinsamen" durch das Wort „Gemeinsamen" ersetzt.
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258