§
20 der
Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom
16. August 2016 (BGBl. I S. 1984) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft."
- 2.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- Absatz 3 wird Absatz 2.
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106