Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG)

Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 754-29 Energieversorgung
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan
§ 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
§ 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
§ 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
Abschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
§ 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
§ 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
Teil 3 Ausschreibungen
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
§ 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
§ 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
§ 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 17 Anforderungen an Gebote
§ 18 Sicherheit
§ 19 Höchstwert
§ 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
§ 21 Dynamisches Gebotsverfahren
§ 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
§ 23 Zweite Gebotskomponente
§ 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 27 Ausschreibungsvolumen
§ 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
§ 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 31 Anforderungen an Gebote
§ 32 Sicherheit
§ 33 Höchstwert
§ 34 Zuschlagsverfahren
§ 35 Flächenbezug des Zuschlags
§ 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
§ 37 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 4 (nicht belegt)
§§ 39 bis 49 (nicht belegt)
Abschnitt 5 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Unterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen
§ 50 Bekanntmachung der Ausschreibung
§ 51 Anforderungen an Gebote
§ 52 Sicherheit
§ 53 Bewertung der Gebote, Kriterien
§ 54 Zuschlagsverfahren
§ 55 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung
§ 57 Zweckbindung der Zahlungen
§ 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente
§ 59 Stromkostensenkungskomponente
Abschnitt 6 Eintrittsrecht für bestehende Projekte
§ 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
§ 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
§ 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung
§ 63 Ausübung des Eintrittsrechts
§ 64 Rechtsfolgen des Eintritts
Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
§ 65 Geltungsbereich von Teil 4
Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
§ 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
§ 68 Planfeststellungsverfahren
§ 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 70 Plangenehmigung
§ 71 Vorläufige Anordnung
§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
§ 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 73 Veränderungssperre
§ 74 Sicherheitszonen
§ 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
§ 76 Rechtsbehelfe
Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 77 Pflichten der verantwortlichen Personen
§ 78 Verantwortliche Personen
§ 79 Überwachung der Einrichtungen
§ 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
§ 81 Realisierungsfristen
§ 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
§ 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
§ 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
§ 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
§ 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
§ 91 Nutzung von Unterlagen
Abschnitt 3 Sonstige Energiegewinnung
§ 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
§ 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
§ 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
§ 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
Teil 6 Sonstige Bestimmungen
§ 96 Verordnungsermächtigung
§ 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
§ 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
§ 99 Verwaltungsvollstreckung
§ 100 Bußgeldvorschriften
§ 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
§ 102 Übergangsbestimmungen
§ 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 105 Durchführung von Terminen
Anlage (zu § 80 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen


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