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Zitierungen von § 87 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 WindSeeG Geltungsbereich von Teil 4 (vom 01.01.2023)
...  (2) Die Bestimmungen von Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 dieses Teils sind mit Ausnahme von § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 91 auch auf Windenergieanlagen auf See im Küstenmeer entsprechend ...
§ 69 WindSeeG Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (vom 01.01.2023)
... bereits ein Plan festgestellt worden ist, der nach Absatz 5, nach § 67 Absatz 5 oder nach § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz unwirksam geworden ist, und das Recht zur Nutzung der Fläche im Anschluss an die ...
§ 91 WindSeeG Nutzung von Unterlagen (vom 01.01.2023)
... kann im Fall der Unwirksamkeit von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen nach § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , der Beendigung von Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren nach § 87 ... Satz 1 Nummer 1, der Beendigung von Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren nach § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder der Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen nach § 69 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 9 EnSiGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... „§ 92" ersetzt. 2. In § 65 Absatz 2 werden die Wörter „ § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 67" durch die Wörter „§ 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen § 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und ... „§ 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz" durch die Wörter „ § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz" ersetzt und wird nach der Angabe „Abschnitt 2" die Angabe „oder ... §§ 20, 21, 34 oder 54" ersetzt. 67. Der bisherige § 64 wird § 87 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und ... die Wörter „§ 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „ § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt und wird die Angabe „§ 48 Absatz 5" durch die Angabe ...
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