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Artikel 7 - Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEAusG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 NABEG § 2, § 5, § 17

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 5 werden nach dem Wort „Anwendungsbereich" die Wörter „des § 44 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder" eingefügt.

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

b)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land ist der Bundesfachplan Offshore gemäß § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung und ab dem 1. Januar 2019 der Flächenentwicklungsplan gemäß § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung von der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen."

c)
Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5.

3.
In § 17 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 17a des Energiewirtschaftsgesetzes" die Wörter „und ab dem 1. Januar 2019 im jeweils aktuellen Flächenentwicklungsplan gemäß § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EEAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEAusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 120 SchriftVG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 6 Satz 1 ...