Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 14 - Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEAusG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Herkunftsnachweis-Gebührenverordnung


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 HkRNGebV § 1

Die Herkunftsnachweis-Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2703) wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Gebührenverordnung zur Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung

(Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung - HkRNGebV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „Herkunftsnachweisen" die Wörter „und der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen" und nach dem Wort „Herkunftsnachweisregisters" die Wörter „und des Regionalnachweisregisters" eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung" jeweils durch das Wort „Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung" ersetzt und werden nach dem Wort „Herkunftsnachweisregister" die Wörter „oder das Regionalnachweisregister" eingefügt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung" durch das Wort „Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 EEAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEAusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 7 KWKStrRÄndG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
... vom 17. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2703), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, werden die ...