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Artikel 11 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BPflRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb tritt mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Oktober 2016.