§ 6 - Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Artikel 1 G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Geltung ab 01.07.2017, abweichend § 36 ab 28.10.2016; FNA: 402-42 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 6 Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung


§ 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Anmeldebescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:

1.
den Vor- und Nachnamen der Person,

2.
das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person,

3.
die Staatsangehörigkeit der Person,

4.
die bei der Anmeldung angegebenen Länder oder Kommunen,

5.
die Gültigkeitsdauer und

6.
die ausstellende Behörde.

2Das Lichtbild ist untrennbar mit der Anmeldebescheinigung zu verbinden.

(2) 1Die Aliasbescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:

1.
den für die Prostitutionstätigkeit gewählten Alias,

2.
das Geburtsdatum der Person,

3.
die Staatsangehörigkeit der Person,

4.
die bei der Anmeldung angegebenen Länder oder Kommunen,

5.
die Gültigkeitsdauer und

6.
die ausstellende Behörde.

2Das Lichtbild ist untrennbar mit der Aliasbescheinigung zu verbinden.

(3) In einer Anmeldebescheinigung, die auf Grundlage einer nach § 5 Absatz 3 Satz 1 getroffenen landesrechtlichen Regelung ergeht, ist der räumliche Gültigkeitsbereich der Anmeldebescheinigung anzugeben.



 
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Zitierungen von § 6 ProstSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ProstSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProstSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ProstSchG Gesundheitliche Beratung
... auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias ausgestellt werden. (5) Die Bescheinigung über die ...
§ 26 ProstSchG Pflichten gegenüber Prostituierten; Einschränkung von Weisungen und Vorgaben
... dass die Vereinbarung unter Verwendung des in einer gültigen Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias abgeschlossen wird. Der Betreiber ist verpflichtet, der oder ...
§ 36 ProstSchG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
...  2. zur Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 1 und 2 , 3. zu den nach § 12 Absatz 5 durch die antragstellende Person vorzulegenden ...


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