Artikel 1 - Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2017 ProstSchG mWv. 28. Oktober 2016

(gesamter Text siehe Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ProstSchGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProstSchGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 ProstSchGEG Inkrafttreten
... Artikel 1 § 36 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt ...


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