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Artikel 7 - Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 § 36 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Oktober 2016.

 
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