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Artikel 5 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)

Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 SGB VII § 165, mWv. 17. November 2016 § 110, § 125, § 136, § 172c, § 183, § 185, § 201, § 214, § 218, § 219a, § 221a, § 224, § 222, mWv. 1. Januar 2019 § 219

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1824) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 17.11.2016

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 201 wird wie folgt gefasst:

„§ 201 Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Ärzte und Psychotherapeuten".

b)
Die Angabe zu § 218 wird wie folgt gefasst:

„§ 218 (weggefallen)".

c)
Die Angabe zu § 219 wird wie folgt gefasst:

„§ 219 (weggefallen)".

d)
Die Angabe zu § 219a wird wie folgt gefasst:

„§ 219a Altersrückstellungen".

e)
Die Angabe zu § 221a wird wie folgt gefasst:

„§ 221a (weggefallen)".

f)
Die Angabe zu § 224 wird wie folgt gefasst:

„§ 224 Unternehmernummer".

2.
In § 110 Absatz 1a Satz 2 werden die Wörter „der Träger" gestrichen.

3.
In § 125 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 3" ersetzt.

4.
§ 136 Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, der das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht,".

Ende abweichendes Inkrafttreten


5.
§ 165 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 17.11.2016

6.
Nach § 172c Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Für die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen gelten die Vorschriften des Vierten Titels des Vierten Abschnitts des Vierten Buches mit der Maßgabe, dass eine Anlage auch in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, indexorientierten Managements zulässig ist. Die Anlageentscheidungen sind jeweils so zu treffen, dass der Anteil an Aktien maximal 10 Prozent des Deckungskapitals beträgt. Änderungen des Aktienkurses können vorübergehend zu einem höheren Anteil an Aktien am Deckungskapital führen."

7.
§ 183 Absatz 5a Satz 2 wird aufgehoben.

8.
In § 185 Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Versicherten" die Wörter „, den Arbeitsstunden" eingefügt.

9.
§ 201 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 201 Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Ärzte und Psychotherapeuten".

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „Ärzte und Zahnärzte" die Wörter „sowie Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" eingefügt.

bb)
In den Sätzen 3 und 5 werden jeweils nach den Wörtern „den Ärzten" die Wörter „und den Psychotherapeuten" eingefügt.

10.
§ 214 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

11.
§ 218 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2019

12.
§ 219 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 17.11.2016

13.
§ 219a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 219a Altersrückstellungen".

b)
Absatz 1 wird aufgehoben.

c)
In Absatz 2 werden die Sätze 1, 2 und 4 aufgehoben.

14.
§ 221a wird aufgehoben.

15.
§ 222 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Bei den Fusionen" durch die Wörter „Bei Fusionen von gewerblichen Berufsgenossenschaften" ersetzt.

16.
§ 224 wird wie folgt gefasst:

„§ 224 Unternehmernummer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. erstellt ein Konzept für die Einführung, Ausgestaltung und einheitliche Vergabe der Ordnungskennzeichen (Unternehmernummer), die für die Verwaltungsverfahren der Unfallversicherungsträger zur Beitragserhebung und der in diesem Gesetzbuch geregelten elektronischen Meldeverfahren notwendig sind, sowie für den Aufbau eines von allen Sozialversicherungsträgern nutzbaren Verzeichnisses dieser Ordnungskennzeichen und legt es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31. Dezember 2017 vor."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 5 6. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 6. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 6. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... 2017 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4, 5 Nummer 1 bis 4, 6 bis 11, 13 bis 16, die Artikel 6 und 7 bis 9, 11 bis 12a und 19 treten am Tag ... am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 22 und 23 und Artikel 5 Nummer 12 treten am 1. Januar 2019 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 8 BTHG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, wird wie folgt ...