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Artikel 8 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. November 2016 ALG § 30, § 35a, § 73

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 30 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „mehr als 30 Arbeitstage" durch die Wörter „mindestens 120 Arbeitstage" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „mehr als 25 Bienenvölker" durch die Wörter „mindestens 100 Bienenvölker" und die Wörter „mehr als 60 Großtiere" durch die Wörter „mindestens 240 Großtiere" ersetzt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Satz 1 und Satz 2 Nummer 3 gelten nicht, wenn der Empfänger einer Rente als Mitunternehmer eines Unternehmens der Landwirtschaft, als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder als Mitglied einer juristischen Person, die ein Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Absatz 2 oder Absatz 4 Satz 4 betreibt, weder an der Unternehmensführung beteiligt ist, noch Vertretungsmacht für das Unternehmen hat."

2.
Dem § 35a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Bei rückwirkender Feststellung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt § 108 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend."

3.
In § 73 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Träger" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 8 6. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 6. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 6. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... a, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4, 5 Nummer 1 bis 4, 6 bis 11, 13 bis 16, die Artikel 6 und 7 bis 9, 11 bis 12a und 19 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 2 FlexReG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, wird wie folgt ...