Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.05.2017 aufgehoben

§ 7 - Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen (GeflPestAusnV k.a.Abk.)

V. v. 18.11.2016 BAnz AT 18.11.2016 V1
Geltung ab 21.11.2016 bis 20.05.2017; FNA: 7831-14-5 Tierseuchenbekämpfung

§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 21. Mai 2017 GeflPestAusnV

(1) Diese Verordnung tritt am 21. November 2016 in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 20. Mai 2017 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.



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