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Artikel 3 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Artikel 3 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2016 BeamtVG § 71

§ 71 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1. März 2015" durch die Angabe „1. März 2016" ersetzt.

2.
In Absatz 3 werden die Wörter „1. März 2015 um 57,40 Euro" durch die Wörter „1. März 2016 um 58,66 Euro" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 BBVAnpG 2016/2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBVAnpG 2016/2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2016/2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BBVAnpG 2016/2017 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 ...