Artikel 9 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Artikel 9 Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2017 EZulV § 4, § 17

Die Erschwerniszulagenverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „5,01 Euro" durch die Angabe „5,13 Euro" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „1,18 Euro" durch die Angabe „1,21 Euro" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „2,35 Euro" durch die Angabe „2,41 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 wird die Angabe „1,58 Euro" durch die Angabe „1,62 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 BBVAnpG 2016/2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BBVAnpG 2016/2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2016/2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2016/2017 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 7, 9 , 11 und 13 treten am 1. Februar 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 1 11. EZulVÄndV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2570 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Inhaltsübersicht ...


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