Artikel 14 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)

G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Geltung ab 18.01.2017, abweichend siehe Artikel 21
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Artikel 14 Änderung der Justizbeitreibungsordnung


Artikel 14 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2017 JBeitrG § 1, § 10, § 11, §§ 12 bis 18, § 19, mWv. 26. November 2016 § 6, mWv. 1. Januar 2018 § 6, mWv. 1. Januar 2022 § 6

Die Justizbeitreibungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2017

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „dieser Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „diesem Gesetz" ersetzt.

bb)
In Nummer 7 werden die Wörter „den Vorschriften dieser Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „diesem Gesetz" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Die Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „Dieses Gesetz" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden die Wörter „der Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „dieses Gesetzes" ersetzt.

d)
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „dieser Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „diesem Gesetz" ersetzt.

e)
In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „der Justizbeitreibungsordnung" durch die Wörter „diesem Gesetz" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 26.11.2016

3.
In § 6 Absatz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe „745 bis 748," die Angabe „753 Absatz 4, §§" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2018

4.
In § 6 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „753 Absatz 4" durch die Wörter „753 Absatz 4 und 5" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022

5.
In § 6 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „753 Absatz 4 und 5" durch die Wörter „753 Absatz 4 bis 6" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2017

6.
§ 11 wird § 10.

7.
§ 19 wird § 11.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 14 EuKoPfVODG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 EuKoPfVODG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuKoPfVODG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 EuKoPfVODG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... des Jahres 2018 oder des Jahres 2019 weiterhin Anwendung finden und die in den Artikeln 2 und 14 Nummer 4 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur ... für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die in den Artikeln 3 und 14 Nummer 5 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur ...
Artikel 21 EuKoPfVODG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 13.07.2017)
... bis 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Nummer 17 und 18 Buchstabe a sowie die Artikel 6, 7, 12 und 14 Nummer 3 sowie die Artikel 17 und 19 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt in ... bb, Nummer 18 Buchstabe b und Nummer 19 tritt am 1. November 2017 in Kraft. (6) Artikel 14 Nummer 1, 2, 6 und 7 sowie die Artikel 15 und 20 treten am 1. Juli 2017 in Kraft. (7) Artikel 2 Nummer 2 und ... sowie die Artikel 15 und 20 treten am 1. Juli 2017 in Kraft. (7) Artikel 2 Nummer 2 und Artikel 14 Nummer 4 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. (8) Artikel 18 tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. ... 1. Januar 2018 in Kraft. (8) Artikel 18 tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. (9) Artikel 14 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (10) § 43 des Gesetzes betreffend die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Justizbeitreibungsgesetzes
B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926
Bekanntmachung JBeitrGNB
... Kraft getretenen sowie teils am 1. Juli 2017, 1. Januar 2018 und 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Artikel 14 des eingangs genannten Gesetzes, 26. den am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Artikel 6 ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 32 EAkteJEG Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung
...  a) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) Artikel 2 Nummer 2 und Artikel 14 Nummer 4 treten am 1. Januar 2018 in Kraft." b) Absatz 9 wird wie folgt gefasst:  ... 2018 in Kraft." b) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: „(9) Artikel 14 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2022 in ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591 ) geändert worden ist, werden die Wörter „den Verfall," gestrichen.  ...


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