Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der jeweils vom 7. Dezember 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.