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Anlage 2 - Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Artikel 1 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 01.06.2017, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 2129-56-3 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

1.
Angaben zur Zertifizierungsorganisation

a)
Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft

b)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes

2.
Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen

a)
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

b)
Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen

3.
Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb

a)
Name und Anschrift (Hauptsitz)

b)
Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)

c)
Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)

d)
Standorte

aa)
Anzahl der Standorte

bb)
Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort

cc)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort

dd)
Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort

ee)
Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)

4.
Angaben zum Überwachungsvorgang

a)
bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag

b)
bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft

c)
letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)

d)
Anlass und Ablauf der Überwachung

e)
durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)

f)
weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)

g)
durchgeführte andere Fremdkontrollen

5.
Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)

a)
Zweck des Betriebes

b)
Tätigkeiten des Betriebes

c)
Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle

d)
Anzahl der Beschäftigten

e)
bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)

f)
Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen

g)
Vorhandensein von Arbeitsanweisungen

6.
Angaben zum Inhaber

a)
Name und Anschrift

b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist

7.
Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind

a)
Name und Anschrift

b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung

8.
Angaben zum sonstigen Personal

a)
Auswahl des Personals durch den Inhaber

b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung

d)
Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes

9.
Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort

a)
ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal

b)
Vorhandensein von Einsatzplänen

c)
notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln

10.
Angaben zum Betriebstagebuch

a)
Betriebstagebuch für jeden Standort

b)
ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)

c)
ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)

11.
Angaben zum Versicherungsschutz

a)
Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes

b)
Nachweis ausreichender Versicherungssummen

12.
Angaben zur betrieblichen Tätigkeit

a)
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)

b)
Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse

c)
Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen

d)
Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit

e)
Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte

f)
Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer

g)
Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen

13.
Angaben zu beauftragten Dritten

a)
Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)

b)
bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung

14.
Überwachungsergebnis

a)
Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen

b)
Behebung durch den Betrieb

c)
Kontrolle durch den oder die Sachverständigen

d)
Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen

e)
Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen



 

Zitierungen von Anlage 2 EfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 EfbV Überwachungsbericht
... Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 21 ElektroG Zertifizierung (vom 01.01.2022)
... geprüft ist und b) im Überwachungsbericht nach § 23 in Verbindung mit Anlage 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie im Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... ist und b) im Überwachungsbericht nach § 23 in Verbindung mit Anlage 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie im Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit ...