Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (2. AbfÜbFEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2017 EfbV mWv. 1. Juni 2018

(gesamter Text siehe Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. AbfÜbFEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AbfÜbFEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 2. AbfÜbFEV Inkrafttreten; Außerkrafttreten
... (BGBl. I S. 1913) außer Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt Artikel 1 § 28 am 1. Juni 2018 in Kraft. (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten die ...


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