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Artikel 1 - Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze (MZGNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 MZG

(gesamter Text siehe Mikrozensusgesetz - MZG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MZGNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MZGNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 MZGNeuRG Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. ...