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Artikel 2 - Siebte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (7. AWVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2016.

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