Die
Krankenhaus-Buchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. März 1987 (BGBl. I S. 1045), die zuletzt durch Artikel
8 Absatz 1 des Gesetzes vom
17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „§ 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4" durch die Wörter „§ 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1" ersetzt.
- 2.
- Dem § 11 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- 3.
- Anlage 2 (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
- „4a.
- Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ...
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ...".
- b)
- Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ....".
- 4.
- Anlage 4 (Kontenrahmen für die Buchführung) wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Bezeichnung der Kontengruppe 57 wird wie folgt gefasst:
„Sonstige Erträge".
- b)
- In der Bezeichnung der Kontengruppe 78 wird das Wort „ordentliche" gestrichen.
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311