Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3103 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644
Geltung ab 28.12.2016, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2016.



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