Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Kanalsteurertarifverordnung (2. KanalStTarifVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V1; Geltung ab 01.01.2017
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Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der Küstenländer:



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