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§ 9 - Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159 (Nr. 65); aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 8601-8 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 9 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 9 RBEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 5 Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
vom 29.04.2019 BGBl. I S. 530

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 RBEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 RBEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RBEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 3 RBEGuSGBÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Betrag in Höhe von 5 Euro monatlich" durch die Wörter „der in § 9 Absatz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes geregelte Betrag" ersetzt. 5. § ...
Artikel 6 RBEGuSGBÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Betrag in Höhe von 5 Euro monatlich" durch die Wörter „der in § 9 Absatz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannte Betrag" ersetzt. 4. § ...

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 5 StaFamG Änderung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". 2. § 9 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 wie folgt gefasst: „ § 9 (weggefallen) ". 2. § 9 wird ... zu § 9 wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". 2. § 9 wird ...