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Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes (3. SeeFischGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2016.

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