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Synopse aller Änderungen des SGB IX am 01.01.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Artikel 3 des EMLeVeG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB IX.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SGB IX a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
SGB IX n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2509

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
    Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
       § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
       § 2 Begriffsbestimmungen
       § 3 Vorrang von Prävention
       § 4 Leistungen zur Teilhabe
       § 5 Leistungsgruppen
       § 6 Rehabilitationsträger
       § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen
       § 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
    Kapitel 2 Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
       § 9 Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe
       § 10 Sicherung der Erwerbsfähigkeit
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation
(Text neue Fassung)

       § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung
    Kapitel 3 Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
       § 12 Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung
       § 13 Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
    Kapitel 4 Koordinierung der Leistungen
       § 14 Leistender Rehabilitationsträger
       § 15 Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern
       § 16 Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern
       § 17 Begutachtung
       § 18 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
       § 19 Teilhabeplan
       § 20 Teilhabeplankonferenz
       § 21 Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren
       § 22 Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen
       § 23 Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz
       § 24 Vorläufige Leistungen
    Kapitel 5 Zusammenarbeit
       § 25 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
       § 26 Gemeinsame Empfehlungen
       § 27 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 6 Leistungsformen, Beratung
       Abschnitt 1 Leistungsformen
          § 28 Ausführung von Leistungen
          § 29 Persönliches Budget
          § 30 Verordnungsermächtigung
          § 31 Leistungsort
       Abschnitt 2 Beratung
          § 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
          § 33 Pflichten der Personensorgeberechtigten
          § 34 Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen
          § 35 Landesärzte
    Kapitel 7 Struktur, Qualitätssicherung und Verträge
       § 36 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
       § 37 Qualitätssicherung, Zertifizierung
       § 38 Verträge mit Leistungserbringern
    Kapitel 8 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
       § 39 Aufgaben
       § 40 Rechtsaufsicht
       § 41 Teilhabeverfahrensbericht
    Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
       § 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
       § 43 Krankenbehandlung und Rehabilitation
       § 44 Stufenweise Wiedereingliederung
       § 45 Förderung der Selbsthilfe
       § 46 Früherkennung und Frühförderung
       § 47 Hilfsmittel
       § 48 Verordnungsermächtigungen
    Kapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
       § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
       § 50 Leistungen an Arbeitgeber
       § 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
       § 52 Rechtsstellung der Teilnehmenden
       § 53 Dauer von Leistungen
       § 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
       § 55 Unterstützte Beschäftigung
       § 56 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
       § 57 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
       § 58 Leistungen im Arbeitsbereich
       § 59 Arbeitsförderungsgeld
       § 60 Andere Leistungsanbieter
       § 61 Budget für Arbeit
       § 62 Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen
       § 63 Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen
    Kapitel 11 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
       § 64 Ergänzende Leistungen
       § 65 Leistungen zum Lebensunterhalt
       § 66 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds
       § 67 Berechnung des Regelentgelts
       § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen
       § 69 Kontinuität der Bemessungsgrundlage
       § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen
       § 71 Weiterzahlung der Leistungen
       § 72 Einkommensanrechnung
       § 73 Reisekosten
       § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten
    Kapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
       § 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    Kapitel 13 Soziale Teilhabe
       § 76 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
       § 77 Leistungen für Wohnraum
       § 78 Assistenzleistungen
       § 79 Heilpädagogische Leistungen
       § 80 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
       § 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
       § 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
       § 83 Leistungen zur Mobilität
       § 84 Hilfsmittel
    Kapitel 14 Beteiligung der Verbände und Träger
       § 85 Klagerecht der Verbände
       § 86 Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
       § 87 Verfahren des Beirats
       § 88 Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe
       § 89 Verordnungsermächtigung
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
    Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
       § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
       § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe
       § 92 Beitrag
       § 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
       § 94 Aufgaben der Länder
       § 95 Sicherstellungsauftrag
       § 96 Zusammenarbeit
       § 97 Fachkräfte
       § 98 Örtliche Zuständigkeit
    Kapitel 2 Grundsätze der Leistungen
       § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis
       § 100 Eingliederungshilfe für Ausländer
       § 101 Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland
       § 102 Leistungen der Eingliederungshilfe
       § 103 Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf
       § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles
       § 105 Leistungsformen
       § 106 Beratung und Unterstützung
       § 107 Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen
       § 108 Antragserfordernis
    Kapitel 3 Medizinische Rehabilitation
       § 109 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
       § 110 Leistungserbringung
    Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben
       § 111 Leistungen zur Beschäftigung
    Kapitel 5 Teilhabe an Bildung
       § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    Kapitel 6 Soziale Teilhabe
       § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
       § 114 Leistungen zur Mobilität
       § 115 Besuchsbeihilfen
       § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme
    Kapitel 7 Gesamtplanung
       § 117 Gesamtplanverfahren
       § 118 Instrumente der Bedarfsermittlung
       § 119 Gesamtplankonferenz
       § 120 Feststellung der Leistungen
       § 121 Gesamtplan
       § 122 Teilhabezielvereinbarung
    Kapitel 8 Vertragsrecht
       § 123 Allgemeine Grundsätze
       § 124 Geeignete Leistungserbringer
       § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung
       § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung
       § 127 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
       § 128 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
       § 129 Kürzung der Vergütung
       § 130 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
       § 131 Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen
       § 132 Abweichende Zielvereinbarungen
       § 133 Schiedsstelle
       § 134 Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen
    Kapitel 9 Einkommen und Vermögen
       § 135 Begriff des Einkommens
       § 136 Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen
       § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
       § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
       § 139 Begriff des Vermögens
       § 140 Einsatz des Vermögens
       § 141 Übergang von Ansprüchen
       § 142 Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen
    Kapitel 10 Statistik
       § 143 Bundesstatistik
       § 144 Erhebungsmerkmale
       § 145 Hilfsmerkmale
       § 146 Periodizität und Berichtszeitraum
       § 147 Auskunftspflicht
       § 148 Übermittlung, Veröffentlichung
    Kapitel 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen
       § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute
       § 150 Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens
Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
    Kapitel 1 Geschützter Personenkreis
       § 151 Geltungsbereich
       § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
       § 153 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
       § 154 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
       § 155 Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen
       § 156 Begriff des Arbeitsplatzes
       § 157 Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl
       § 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
       § 159 Mehrfachanrechnung
       § 160 Ausgleichsabgabe
       § 161 Ausgleichsfonds
       § 162 Verordnungsermächtigungen
    Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
       § 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern
       § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
       § 165 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
       § 166 Inklusionsvereinbarung
       § 167 Prävention
    Kapitel 4 Kündigungsschutz
       § 168 Erfordernis der Zustimmung
       § 169 Kündigungsfrist
       § 170 Antragsverfahren
       § 171 Entscheidung des Integrationsamtes
       § 172 Einschränkungen der Ermessensentscheidung
       § 173 Ausnahmen
       § 174 Außerordentliche Kündigung
       § 175 Erweiterter Beendigungsschutz
    Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
       § 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates
       § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
       § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
       § 179 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
       § 180 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung
       § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
       § 182 Zusammenarbeit
       § 183 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
       § 184 Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit
       § 185 Aufgaben des Integrationsamtes
       § 186 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt
       § 187 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
       § 188 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit
       § 189 Gemeinsame Vorschriften
       § 190 Übertragung von Aufgaben
       § 191 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 7 Integrationsfachdienste
       § 192 Begriff und Personenkreis
       § 193 Aufgaben
       § 194 Beauftragung und Verantwortlichkeit
       § 195 Fachliche Anforderungen
       § 196 Finanzielle Leistungen
       § 197 Ergebnisbeobachtung
       § 198 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 8 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen
       § 199 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
       § 200 Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen
    Kapitel 9 Widerspruchsverfahren
       § 201 Widerspruch
       § 202 Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt
       § 203 Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit
       § 204 Verfahrensvorschriften
    Kapitel 10 Sonstige Vorschriften
       § 205 Vorrang der schwerbehinderten Menschen
       § 206 Arbeitsentgelt und Dienstbezüge
       § 207 Mehrarbeit
       § 208 Zusatzurlaub
       § 209 Nachteilsausgleich
       § 210 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit
       § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
       § 212 Unabhängige Tätigkeit
       § 213 Geheimhaltungspflicht
       § 214 Statistik
    Kapitel 11 Inklusionsbetriebe
       § 215 Begriff und Personenkreis
       § 216 Aufgaben
       § 217 Finanzielle Leistungen
       § 218 Verordnungsermächtigung
    Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen
       § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
       § 220 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen
       § 221 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen
       § 222 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
       § 223 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
       § 224 Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand
       § 225 Anerkennungsverfahren
       § 226 Blindenwerkstätten
       § 227 Verordnungsermächtigungen
    Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
       § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
       § 229 Persönliche Voraussetzungen
       § 230 Nah- und Fernverkehr
       § 231 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr
       § 232 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr
       § 233 Erstattungsverfahren
       § 234 Kostentragung
       § 235 Einnahmen aus Wertmarken
       § 236 Erfassung der Ausweise
       § 237 Verordnungsermächtigungen
    Kapitel 14 Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
       § 237a Strafvorschriften
       § 237b Strafvorschriften
       § 238 Bußgeldvorschriften
       § 239 Stadtstaatenklausel
       § 240 Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst
       § 241 Übergangsregelung
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation




§ 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung Modellvorhaben, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die Sicherung der Erwerbsfähigkeit nach § 10 unterstützen.

(2) 1 Das Nähere regeln Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 2 Die Förderdauer der Modellvorhaben beträgt fünf Jahre. 3 Die Förderrichtlinien enthalten ein Datenschutzkonzept.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Durchführung eines Modellvorhabens nach Absatz 1 von den für sie geltenden Leistungsgesetzen sachlich und zeitlich begrenzt abweichen können.

vorherige Änderung

(4) 1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Wirkungen der Modellvorhaben nach Absatz 1. 2 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragen.



(4) 1 Die zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung der Modellvorhaben nach Absatz 1 erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 2 Die Aufsicht erstreckt sich auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Modellvorhaben. 3 Die Ausgaben, welche der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aus der Abwicklung der Modellvorhaben entstehen, werden aus den Haushaltsmitteln nach Absatz 1 vom Bund erstattet. 4 Das Nähere ist durch Verwaltungsvereinbarung zu regeln.

(5) 1 Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Wirkungen der Modellvorhaben. 2 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Dritte mit diesen Untersuchungen beauftragen.