§
4 des
Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel
16 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe ee wird die Angabe „21" durch die Angabe „38" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 15c wird die Angabe „33" durch die Angabe „49", die Angabe „19 und 35" durch die Angabe „36 und 51" und die Angabe „21" durch die Angabe „38" ersetzt.
- 3.
- Nummer 16 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe e wird die Angabe „111" durch die Angabe „194" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe f wird die Angabe „142" durch die Angabe „225" ersetzt.
- c)
- Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
- „h)
- Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 76 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch besteht,".
- 4.
- In Nummer 19 Buchstabe b wird die Angabe „143" durch die Angabe „226" ersetzt.