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Artikel 18 - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 18 Änderungen weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit Artikel 2


Artikel 18 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2016 BetrVG § 80, § 88, § 92, WVO § 14, SchwbAwV § 1, § 3, VersMedV § 3, Anlage

(1) Das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 80 Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort „Schwerbehinderter" durch die Wörter „schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

2.
In § 88 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und wird folgende Nummer 5 angefügt:

„5.
Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen."

3.
Dem § 92 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Gleiches gilt für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach § 80 Absatz 1 Nummer 4."

(2) § 14 der Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„§ 14 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte

Die Werkstatt hat den Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1 eine angemessene Mitbestimmung und Mitwirkung durch Werkstatträte sowie den Frauenbeauftragten eine angemessene Interessenvertretung zu ermöglichen."

(3) Die Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1275) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Der Ausweis ist als Identifikationskarte nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgedruckten Muster 5 auszustellen."

2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „6 Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" durch die Wörter „146 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

b)
In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 8 angefügt:

„8.
Piktogramm TBl (BGBl. 2016 I S. 3329)
wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat."

(4) Die Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 3 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Die Verbände von Menschen mit Behinderungen und Berechtigten nach dem sozialen Entschädigungsrecht auf Bundesebene erhalten ein Mitberatungsrecht im Beirat. Der Deutsche Behindertenrat benennt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierzu zwei sachverständige Personen für den Zeitraum der Berufungsperiode des Beirats. Er berücksichtigt dabei die Anliegen von Verbänden, die die Belange von Berechtigten nach dem sozialen Entschädigungsrecht vertreten, auch soweit sie nicht Mitglieder des Deutschen Behindertenrates sind. Das Mitberatungsrecht beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung. Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Die Geschäftsordnung des Beirats gilt auch für die vom Deutschen Behindertenrat benannten Personen."

2.
Die Anlage zu § 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im Inhaltsverzeichnis der Anlage zu § 2 wird die Angabe zu Teil D Nummer 3 wie folgt gefasst:

„3.
(aufgehoben)".

b)
Teil D Nummer 3 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 18 BTHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 BTHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BTHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 19 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2018 (vom 25.07.2017)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 18 Absatz 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 32 ... (17) Die Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 18 Absatz 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 18 Absatz 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 ...
Artikel 26 BTHG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 25.07.2017)
... 27. Mai 2004 (BGBl. I S. 1055) außer Kraft. (2) Die Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18 , 22 und 25 Absatz 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 11 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 18 ReRaG Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
... 4 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 18 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt ...