Die
Eingliederungshilfe-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Februar 1975 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom
27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 wird die Angabe „26" durch die Angabe „42" ersetzt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „33 und 55" durch die Angabe „49 und 76" ersetzt.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.
- 4.
- In § 10 Absatz 1 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.
- 5.
- In § 13a Satz 1 wird die Angabe „33 und 41" durch die Angabe „49 und 58" ersetzt.
- 6.
- In § 17 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „33 und 41" durch die Angabe „49 und 58" ersetzt.