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§ 74 - Filmförderungsgesetz (FFG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 74 Zuschauererfolg



(1) 1Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. 2Es sind nur solche Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, die den marktüblichen Eintrittspreis bezahlt haben. 3Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, bei denen die Eintrittskarte für die Filmaufführung nur gemeinsam mit einer Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung erworben werden kann, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Filmaufführung den Schwerpunkt der Aufführung darstellt.

(2) Übersteigt der aus dem Verkauf von Eintrittskarten im Kino im Inland erreichte Nettoumsatz bei einem programmfüllenden Film die anerkannten Herstellungskosten, erhöhen sich die nach Maßgabe dieses Gesetzes erreichten Referenzpunkte um 25 Prozent.



 

Zitierungen von § 74 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... 140 bis 144, 3. im Rahmen der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 bis 90, 4. im Rahmen der Referenzförderung für Kurzfilme und nicht ...
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands
... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher ... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer ...
§ 44 FFG Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen (vom 01.01.2024)
... Fassung gilt entsprechend. Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) ...
§ 45 FFG Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen
... Sitz haben, verbürgt ist. (2) Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Referenzfilm oder bei ...
§ 75 FFG Erfolge bei Festivals und Preise
... oder einen Erfolg bei Festivals oder Preisen erhalten, so wird ergänzend zu § 74 Absatz 1 auch die Besucherzahl innerhalb von zwei Jahren ab Teilnahme oder Eintritt des Erfolgs ...
§ 82 FFG Antrag
... Antrag ist spätestens drei Monate nach Verstreichen der Zeiträume nach § 74 Absatz 1 Satz 1, § 75 Absatz 4 und § 77 Absatz 2 Satz 1 zu stellen. Er wird ...
§ 127 FFG Förderhilfen, Referenzpunkte
... ermittelt. Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die ... Zuschauererfolg höchstens 750.000 Besucherinnen und Besucher nach Maßgabe des § 74 Absatz 1 sowie höchstens 1.200.000 Referenzpunkte für Erfolge bei Festivals und Preisen ...
§ 128 FFG Art der Förderhilfe, Antrag
... Antrag ist spätestens drei Monate nach Verstreichen der Zeiträume nach § 74 Absatz 1 Satz 1, § 75 Absatz 4 und § 77 Absatz 2 Satz 1 zu stellen. Er wird ...