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§ 78 - Filmförderungsgesetz (FFG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 78 Erfolge bei Festivals und Preise



(1) Die Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und Preisen setzt voraus, dass der Dokumentar-, Kinder- oder Erstlingsfilm oder Film mit niedrigen Herstellungskosten im Inland eine Besucherzahl von mindestens 25.000 erreicht hat.

(2) 1Der Verwaltungsrat kann durch Richtlinie bestimmen, welche weiteren Festivalteilnahmen auf international und überregional bedeutsamen Festivals ergänzend zu den nach § 75 Absatz 2 festgelegten Erfolgen zu berücksichtigen sind. 2Dabei ist der Festivalpraxis bei Kinder- und Dokumentarfilmen ausreichend Rechnung zu tragen.



 

Zitierungen von § 78 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... 140 bis 144, 3. im Rahmen der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 bis 90, 4. im Rahmen der Referenzförderung für Kurzfilme und nicht ...
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands
... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher ... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer ...
§ 44 FFG Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen (vom 01.01.2024)
... Fassung gilt entsprechend. Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) ...
§ 45 FFG Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen
... Sitz haben, verbürgt ist. (2) Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Referenzfilm oder bei ...
§ 127 FFG Förderhilfen, Referenzpunkte
... bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend. (3) Bei der Berechnung der Förderhilfe werden für den ...