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§ 116 - Filmförderungsgesetz (FFG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 116 Verwendung für den Verleih und Vertrieb



(1) Die Förderhilfen nach § 115 Nummer 1 für den Verleih und Vertrieb können verwendet werden

1.
zur Deckung von Vorkosten,

2.
zur Herstellung von barrierefreien Fassungen,

3.
für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen,

4.
für besonderen Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen,

5.
für Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte für Filme und

6.
für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die darauf gerichtet sind, den Absatz zu verbessern.

(2) Abweichend von § 115 Nummer 1 kann die Filmförderungsanstalt Förderhilfen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 in begrenztem Umfang auch für den Verleih und Vertrieb deutscher Filmklassiker gewähren.

(3) Abweichend von § 115 Nummer 1 kann die Filmförderungsanstalt Förderhilfen gemäß Absatz 1 Nummer 5 auch für den Verleih und Vertrieb von Kurzfilmen gewähren.



 

Zitierungen von § 116 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 116 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft nach den §§ 115 bis 126 sowie f) der Kinoprojektförderung nach den §§ 134 bis 137 und ...
§ 27 FFG Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung (vom 01.01.2022)
... über Förderhilfen im Rahmen der Projektabsatzförderung nach den §§ 115 bis 126, soweit dies nicht nach § 17 in die Zuständigkeit des Vorstands fällt. ...
§ 117 FFG Verwendung für den Videoabsatz
... zur Herstellung von Fremdsprachenfassungen und 3. für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, wobei für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 im ... nach § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, wobei für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 im Rahmen der Videoabsatzförderung auch deutsche Filmklassiker und in ...
§ 118 FFG Art und Höhe
... 1 bis 3 gefördert werden. Dabei kann die antragstellende Person die nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 oder § 117 Nummer 1 gewährten Förderhilfen wahlweise zur Deckung ... 117 Nummer 1 gewährten Förderhilfen wahlweise zur Deckung von Vorkosten nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 oder zur Deckung von Herausbringungskosten nach § 117 Nummer 1 bis zur ... der Darlehen betragen 600.000 Euro bei der Verwendung der Förderhilfen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 und § 117 Nummer 1 und 2 sowie 150.000 Euro bei der Verwendung nach § ... Absatz 1 Nummer 1 und § 117 Nummer 1 und 2 sowie 150.000 Euro bei der Verwendung nach § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis ... nach § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und ... Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 2 bis 4. Für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Nummer 5 und 6 ... nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Nummer 5 und 6 betragen die Höchstbeträge der Darlehen 300.000 Euro. Bei ... für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung kann für Maßnahmen nach § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 auf Antrag statt eines Darlehens durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ... 1 Nummer 2 Videotheken für Maßnahmen nach § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 6 förderberechtigt sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ... bis zu 100.000 Euro gewährt werden können. (4) Förderhilfen nach § 116 Absatz 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 5 werden abweichend von den Absätzen 1 ... können. (4) Förderhilfen nach § 116 Absatz 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 5 werden abweichend von den Absätzen 1 und 2 als Zuschuss bis zu 100.000 Euro ...
§ 121 FFG Antrag
... sind 1. für Förderhilfen nach § 115 Nummer 1 und § 116 Verleih- oder Vertriebsunternehmen sowie für Förderhilfen nach § 115 Nummer 1 und ... oder Vertriebsunternehmen sowie für Förderhilfen nach § 115 Nummer 1 und § 116 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und Absatz 2 zudem die zentrale Dienstleistungsorganisation der deutschen ... Förderhilfen nach § 115 Nummer 2 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 6 auch Betreiber von Videotheken in Deutschland sowie für Förderhilfen ... Förderhilfen nach § 115 Nummer 2 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und Absatz 2 zudem branchennahe Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung ... Förderhilfen nach § 115 Nummer 3 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und Absatz 2 zudem branchennahe Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung ... Förderhilfen nach § 115 Nummer 3 und § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und Absatz 2 zudem branchennahe Einrichtungen ohne Sitz oder Niederlassung ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022)
... 1 zuzuführen. (4) Für die Förderung nach § 115 Nummer 1, § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 sowie nach § 115 Nummer 2 und 3, § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 ... 1 Nummer 5 und 6 sowie nach § 115 Nummer 2 und 3, § 117 Nummer 3 in Verbindung mit § 116 Absatz 1 Nummer 5 und 6 dürfen nicht mehr als 25 Prozent und für die Förderung nach § 120 nicht mehr ...