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§ 150a - Filmförderungsgesetz (FFG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 150a Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz



(1) Nettoumsatz im Sinne der §§ 151 bis 153 und 156 und 156a ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

(2) Nettowerbeumsatz im Sinne des § 155 ist die Summe der Werbeumsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

(3) Erlösschmälerungen nach den Absätzen 1 und 2 umfassen ausschließlich etwaige Rabatte, Skonti oder Boni.





 

Frühere Fassungen von § 150a FFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3019

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 150a FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 150a FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Artikel 1 FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
...  e) Nach der Angabe zu § 150 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 150a Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz". f) In der Angabe zu ... durch die Angabe „156a" ersetzt. 38. Nach § 150 wird folgender § 150a eingefügt: „§ 150a Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und ... 38. Nach § 150 wird folgender § 150a eingefügt: „ § 150a Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz (1) Nettoumsatz im Sinne der ...